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Datenmanagement

Mit der externen vergleichenden stationären Qualitätssicherung dokumentieren Krankenhäuser ihre Behandlung in verschiedenen Leistungsbereichen. Durch sogenannte Qualitätsindikatoren wird eine Vergleichbarkeit des jeweiligen Leistungsbereichs zwischen den verschiedenen Einrichtungen ermöglicht. Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen. Hierdurch wird ein bundesweiter Qualitätsvergleich möglich. Die Vorgaben hierzu legt der G-BA in seiner Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern fest. Die Daten der Krankenhäuser werden nach diesen Vorgaben erfasst, auf Bundes- und Landesebene statistisch ausgewertet und anschließend analysiert. Dabei werden jedem teilnehmenden Krankenhaus die eigenen Ergebnisse zur Verfügung gestellt. Diese kann es mit den Ergebnissen der anderen Krankenhäuser seines Bundeslands vergleichen. Gibt es Abweichungen von zuvor definierten Qualitätszielen, so wird in einem sogenannten Strukturierten Dialog nach den Ursachen für diese Abweichungen gesucht. 

Das Verfahren bietet die Möglichkeit, in den Krankenhäusern gezielt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung anzustoßen. Die Vertrauenswürdigkeit der Daten wird jährlich mit Hilfe eines Datenvalidierungsverfahrens für ausgewählte Leistungsbereiche in Stichproben überprüft.


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