Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung
Die Stiftung Herzogin Elisabeth Hospitalist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit dem Niedersächischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und der Verordnung zur Durchsetzung des Gesetzes (NBITVO) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain: https://www.heh-bs.de/ .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Barrierefreiheit unserer Website wurde zuletzt am 01. März 2026 überprüft. Die Bewertung basiert auf einer Kombination aus Selbstbewertung und externem Test.
Unsere Website ist weitestgehend barrierefrei. Angelehnt an die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV)", die Ende 2005 - zwar nur für Behörden der Bundesverwaltung verpflichtend - in Kraft getreten ist, haben wir unser Angebot so gestaltet, dass es auch für Menschen mit Behinderungen, z.B. Sehbehinderte, ohne Einschränkungen und ohne fremde Hilfe zugänglich ist.
Wir verzichten auf blinkende Inhalte und verwenden ausreichende Farbkontraste; Menschen mit einer Rot-/Grünschwäche können die Grundfarben unseres Internetangebotes leicht umschalten. Weiterhin kann die Schriftgröße eigenständig eingestellt werden, der Hauptinhalt vergrößert sich entsprechend. Alle Einstellungen werden gespeichert, so dass diese beim nächsten Aufruf der Seite erhalten bleiben. Zur Unterstützung der Barrierefreiheit haben wir auf unserer Website einen Readspeaker integriert, der das Vorlesen von Textinhalten ermöglicht.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese Inhalte schrittweise zu überarbeiten oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen:
- Die Reihenfolge der Inhalte entspricht noch nicht immer der sichtbaren Darstellung.
- Eine vollständige Navigation nur über die Tastatur ist noch nicht überall möglich.
- Einige Beschriftungen, Anweisungen und Tooltips fehlen oder sind nicht konsistent.
- Einige Elemente wie Kontrast, richtige HTML-Struktur und Bedienelemente für bewegte Inhalte entsprechen noch nicht überall den Barrierefreiheitsstandards.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen auf unserer Website Inhalte auffallen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, freuen wir uns über Ihre Hinweise. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Unternehmenskommunikation: presse@heh-be.de
Schlichtungsverfahren
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb einer angemessenen Frist antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 - 120 4037
Email: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de