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Barrierefreiheit im neuen Internetauftritt des Herzogin Elisabeth Hospitals

Das neue Internetangebot des Herzogin Elisabeth Hospitals ist weitestgehend barrierefrei. Angelehnt an die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV)", die Ende 2005 - zwar nur für Behörden der Bundesverwaltung verpflichtend - in Kraft getreten ist, haben wir unser Angebot so gestaltet, dass es auch für Menschen mit Behinderungen, z.B. Sehbehinderte, ohne Einschränkungen und ohne fremde Hilfe zugänglich ist.

Wir verzichten auf blinkende Inhalte und verwenden ausreichende Farbkontraste; Menschen mit einer Rot-/Grünschwäche können die Grundfarben unseres Internetangebotes leicht umschalten. Weiterhin kann die Schriftgröße eigenständig eingestellt werden, der Hauptinhalt vergrößert sich entsprechend. Alle Einstellungen werden gespeichert, so dass diese beim nächsten Aufruf der Seite erhalten bleiben.