Informationen zum Implantateregister
Bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ist ein medizinischer Eingriff geplant, der die Einsetzung, Wechselung oder Entfernung eines Implantates vorsieht. Für ganz Deutschland gibt es ein Implantateregister. Jedes Krankenhaus und jede Arztpraxis, die Operationen durchführt, bei denen
- Brustimplantate
- Hüftimplantate
- Knieimplantate
eingesetzt, gewechselt oder wieder entnommen werden, muss dort bestimmte Informationen melden. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist das Implantateregistergesetz (IRegG).
Warum werden diese Informationen im Register gesammelt? Welche Informationen dürfen gesammelt werden? Welche Informationen dürfen weitergegeben werden?
Ausführliche Antworten finden Sie in der Patienteninformation des Bundesministeriums für Gesundheit und können hier in verschiedenen Sprachen nachgelesen werden.