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Besuchsverbot ab dem 30.3.2022 29.03.2022

Ab Mittwoch, 30. März 2022, gilt in der Stiftung Herzogin Elisabeth Hospital ein erneutes Besuchsverbot aufgrund der deutlich gestiegenen Inzidenz. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und auch der Mitarbeitenden des HEH ist dieser Schritt leider unumgänglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Besuche von Palliativpatienten und Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Stationspersonal. Besucher von Palliativpatienten unterliegen der 2G+ Regelung, d.h. neben dem Nachweis über eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage nach der Zweitimpfung) oder dem Nachweis der Genesung (diese ist mindestens 28 Tage her und liegt maximal sechs Monate zurück) muss zusätzlich ein gültiger negativer Corona-Test vorgelegt werden. Besucher von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren unterliegen der 3G+Test-Regelung, d.h. auch unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus ist ein gültiger negativer Test vorzuweisen. Eine Booster-Ausnahme besteht nicht.

Das Besuchsverbot gilt zunächst bis auf Weiteres. Die Klinikleitung bittet um Verständnis für diese kurzfristig angesetzte Maßnahme.

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