urkunde 1
urkunde 2

Auszüge aus der aktuellen Stiftungssatzung:

§1 Die Stiftung führt den Namen "Herzogin-Elisabeth-Hospital"...

§2 (1) Sie hat den Zweck, Personen, vornehmlich aus ihrem Einzugsgebiet, die körperbehindert oder der Gefahr der Körperbehinderung ausgesetzt sind - in erster Linie Kindern - ärztliche Beratung und Behandlung zu bieten. Fachlicher Schwerpunkt ist die Orthopädie. Einzugsgebiet ist das Gebiet der kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg und der Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode am Harz, Peine und Wolfenbüttel.      
(2) Die Stiftung kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch andere Kranke behandeln, soweit dies in ihrem finanziellen Interesse liegt und der Stiftungszweck nicht beeinträchtigt wird. Hierzu zählt auch das ambulante und stationäre Angebot gesundheitsfördernder, heilender und palliativer, medizinischer und/oder pflegerischer Leistungen für die Bevölkerung des Einzugsgebietes.  

§3 Die Stiftung dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. ...  Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-schaftliche Zwecke.

Der Stiftungsvorstand (Stand Mai 2013):
Dietrich Fürst - Vorstandsvorsitzender
Heinz-Joachim Westphal - stellv. Vorstandsvorsitzender
Hildegard Eckhardt
Klaus-Achim Gerhard
Hans-Peter Heller
Martin Hortig
Carsten Lehmann

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Aktualisiert: 19.05.2013