Adipositasbehandlung

Interdisziplinäre Behandlung der morbiden Adipositas im Adipositaszentrum Braunschweig
* Ernährungsberatung
* Bewegungsprogramm
* Psychiatrische Begutachtung
* Psychologische Gruppentherapie
* Internistische Diagnostik
* Ernährungsmedizinische Indikationsstellung
* Operation zur Magenverkleinerung

An erster Stelle der Adipositastherapie steht immer die kontinuierliche Ernährungsberatung mit kontrollierter Ernährungsumstellung und Verhaltenstherapie. Des Weiteren muß durch ein intensives Bewegungsprogramm die Aktivität erhöht werden. Gegebenenfalls ist eine psychologische Begleitung einzuleiten.

Bei morbid adipösen Patienten mit einem BMI über 40 lässt sich durch die genannten konservativen Behandlungsmethoden kurzfristig eine moderate Gewichtsreduktion erzielen oder lediglich eine weitere Zunahme verhindern. Hat der Patient allerdings schon mehrere konservative Therapien mit anschließendem Jojoeffekt hinter sich, sinken die Erfolgschancen mit jedem weiteren Versuch gegen null.

Bei Vorliegen eines BMI über 40 und Fehlschlagen der konservativen Therapie wird eindeutig in den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Adipositas die Ergänzung der konservativen Therapie durch einen adipositaschirurgischen Eingriff empfohlen.

Folgende Vorausetzungen sollten erfüllt sein:
- multiple ernsthafte aber erfolglose Versuche der Gewichtsreduktion
- Adipositasassoziierte Begleiterkrankungen
- psychologische Begleitung oder psychiatrische Begutachtung ist sinnvoll
- keine medizinischen Gründe sprechen gegen die OP
- Übergewicht besteht seit mind. 5 Jahren
- Ausschluss bestimmter Ursachen des Übergewichtes
- keine Abhängigkeiten (Drogen, Alkohol)
- Bereitschaft zur Änderung von Ernährungs- und Lebensgewohnheiten
 sowie zur langfristigen Zusammenarbeit mit dem behandelnden Team.

http://www.adipositas-gesellschaft.de/daten/Leitlinie-Chirurgie.pdf
http://www.adipositas-gesellschaft.de/daten/Adipositas-Leitlinie-2007.pdf
Trotz der vorliegenden langfristigen positiven Ergebnisse werden adipositas-chirurgische Eingriffe nur nach vorheriger Genehmigung durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet. Der Antrag auf Kostenerstattung wird in der Regel vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet.
Es muss schlüssig dargelegt werden, dass andere Behandlungsalternativen durchgeführt, aber nicht erfolgreich waren und die Prognose des adipositas-chirurgischen Eingriffs aufgrund guter Compliance des Patienten erfolgsversprechend ist.
Im Intranet des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen wird daraufhingewiesen, bei Gutachtenaufträgen die Indikation zu prüfen und die ausreichende Inanspruchnahme konservativer Maßnahmen zu klären.

Patienten, die sich in unserer Adipositassprechstunde vorstellen, werden zunächst eingehend über die Möglichkeiten der chirurgischen Behandlung des krankhaften Übergewichts informiert. Es erfolgt eine umfassende Anamnese und es wird geprüft, ob möglicherweise die Indikation für eine Operation besteht.

Bitte bringen Sie zur Vorstellung in der Adipositassprechstunde eine Überweisung von Ihrem Hausarzt / Internisten mit.

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Aktualisiert: 22.05.2013